Sektgläser bedrucken
Sekt – ein Qualitätsschaumwein – trinkt man aus Sektgläser. Diese haben eine besondere Form. Und zwar sehen sie aus wie eine Flöte. Daher wird anstelle der Bezeichnung Sektgläser auch häufig die Bezeichnung Sektflöte verwendet. Ausser diesem Merkmal haben Sektgläser auch zu eigen, dass sie rund 20 cm hoch sind. Häufig werden Sektgläser auch als Werbeartikel, bzw. als Werbegeschenke eingesetzt.
Zu diesem Zwecke lassen Unternehmen Sektgläser in der Regel auch mit ihrem Logo bedrucken. Für Sektgläser werden hierfür verschiedene Verfahren verwendet. So ist für Sektgläser auch die Gravur anwendbar. Werden Sektgläser als Werbegeschenke an Kunden, Lieferanten oder andere Geschäftsfreunde weitergereicht, so gibt es meist zu diesem Werbemittel auch noch ein besonderes Geschenk hinzu, nämlich einen qualitativ hochwertigen Sekt, damit die Sektgläser von den damit Bedachten auch gleich eingeweiht werden können.
Sektgläser mit Ihrem Logo
Üblicherweise stammt ein derartiger Sekt aus der Region oder zumindest aus Deutschland. Deutschland gilt im Übrigen als der grösste weltweite Schaumweinmarkt. Und auch einen entsprechend grossen Markt, bzw. eine grosse Nachfrage für Sektgläser. Nachweislich wurde der erste deutsche Schaumwein im Jahr 1826 in den Handel gebracht, und zwar durch Georg Christian Kessler. Erstmals erwähnt wurde Sekt, bzw.
der Schaumwein allerdings schon im Jahr 1791, und zwar in der „Allgemeines Churtrierisches Intelligenzblatt“. Das Unternehmen, das Georg Christian Kessler in Esslingen am Neckar einst gründete, besteht im Übrigen bis heute und ist somit Deutschlands ältester Sekthersteller. Sein Handwerk gelernt hatte Kessler dabei in der Champagne. Dort arbeitete er seit Ende des 18. Jahrhunderts. Auch andere berühmte deutsche Champagnerhäuser haben im Übrigen einen Bezug zu Frankreich.
Ihr Markenbotschafter: Sektgläser
Da Sekt ein Genussmittel ist, wird darauf auch eine Steuer erhoben – die Sektsteuer, einst eingeführt von Kaiser Wilhelm II. Heute ist hingegen auf eine 0,75-l-Flasche Sekt eine Sektsteuer von 1,02 € zu zahlen. Offiziell nennt sich die damalige Sektsteuer inzwischen allerdings Schaumweinsteuer und ist eine Bundessteuer. 2004 brachte diese dem Bund 436 Millionen Euro ein. Das staatliche Sektmonopol, das nur Kellereien die Herstellung von Sekt erlaubte, ist seit 1970 allerdings abgeschafft.